Auf dieser Seite können naturgemäß nicht alle Fragen beantwortet werden, die Sie als Betroffene/n beschäftigen. Keine Webseite kann eine anwaltliche Beratung ersetzen. Nur in einem Gespräch zwischen Anwalt und Mandant/in kann man eine auf Ihren speziellen Einzelfall geschneiderte Lösung finden und alle Fragen kompetent beantworten.
- Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?
- Was für Strafen drohen mir bei BtM-Delikten?
- Darf die Polizei Scheinkäufe bei mir durchführen?
- Muss ein Scheinkäufer mir auf Nachfrage sagen, dass er Polizist ist?
- Stimmt es, dass ich sogar verurteilt werden kann, wenn ich nur über einen geplanten BtM-Verkauf rede?
- Gibt es eine höhere Strafe, wenn im selben Raum BtM und eine Schreckschusspistole oder Waffen liegen, auch wenn ich die Waffen nie bei Geschäften benutzen wollte?
- Kann ich als Beschuldigter „selbst Akteneinsicht beantragen? möglich?
- Bis wann ist eine Freiheitsstrafe „auf Bewährung“ möglich?
- Kann ich eine Bewährung kriegen, obwohl ich unter laufender Bewährung stehe?
- Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich bei einer Polizeikontrolle sofort kooperiere?
- Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich alles auspacke (§ 31 BtMG)?
- Muss ich eine Hausdurchsuchung zulassen?
- Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?
- Übernimmt die Anwaltskanzlei Dr. Gau auch Pflichtverteidigungen?
- Was passiert, wenn ich mit einer größeren Menge BtM erwischt werde?
- Darf die Polizei an meiner Arbeitsstelle durchsuchen?
- Bekomme ich mein Geld / Handy / meinen Laptop zurück, das/der bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt wurde?
- Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei erhalten , muss ich hingehen?
- Ich habe eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?
- Ich habe eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?
- Muss ich DNA abgeben, wenn ich mit BtM erwischt werde?
- Darf ich eine geringe Menge BtM zu Hause für den Eigenbedarf anbauen?
- Darf ich eine geringe Menge BtM für den Eigenkonsum besitzen?
- Kann die Polizei das Strafverfahren auch einstellen?
- Stellt die Staatsanwaltschaft bei einer geringen Menge immer ein?
- Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich BtM konsumiere?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot im Bußgeldbescheid und einer Fahrerlaubnisentziehung der Straßenverkehrsbehörde?
- Wann bekomme ich meinen Führerschein zurück, wenn er entzogen wurde?
- Muss ich meinen Führerschein komplett neu machen, wenn er entzogen wurde?
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Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?
Je früher ein Rechtsanwalt mit der Sache befasst ist, umso effektiver können Ihre Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Viele Fristen, die einem juristischem Laien oft nur teilweise bekannt sind, sind zwingende Fristen. Werden sie versäumt, können sie nicht wiederhergestellt werden. Unter Umständen verlieren Sie wegen eines solchen „Flüchtigkeitsfehlers“ wichtige Möglichkeiten. Wir haben Ihre Fristen im Blick und achten exakt auf deren Einhaltung.
Im Straf- und Bußgeldverfahren muß einem Rechtsanwalt volle Akteneinsicht in alle Akten (Haupt‑, Spuren‑, Sonderakten etc.) gegeben werden. Privatpersonen haben hierauf keinen Anspruch. Nach Akteneinsicht besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen und erarbeiten auf dieser Basis eine Verteidigungsstrategie. Im Strafverfahren hat ein mit der Staatsanwaltschaft erfahrener Anwalt darüber hinaus oft die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kein Urteil, Kostenersparnis, Zeitersparnis und keine öffentliche Blöße.
Nicht zuletzt ist man als Beschuldigter naturgemäß auch emotional betroffen, so dass man bestimmte Erfolgsaussichten nicht mehr objektiv einschätzen kann. Wir verschaffen Ihnen den erforderlichen objektiven Überblick und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele realistisch verfolgbar sind. Das erste Informationsgespräch in unseren Räumen ist kostenlos. Sie daher uns doch einfach telefonisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch gerne zurück und vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin.
Was für Strafen drohen mir bei BtM-Delikten?
Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu hohen Haftstrafen, abhängig vom konkreten Delikt. Beim Handeltreiben in nicht geringer Menge, bei der Abgabe von BtM an Minderjährige oder bei der Annahme von gewerbsmäßigem Handeltreiben auch geringer Mengen beginnen die Mindeststrafen bereits bei Freiheitsstrafen — hier ist keine Geldstrafe möglich.
Darf die Polizei Scheinkäufe bei mir durchführen?
Ja. Beliebt sind vor allem Scheinkäufe der Polizei durch V‑Leute, also „normale“ Menschen, denen man gewöhnlich vertraut.
Muss ein Scheinkäufer mir auf Nachfrage sagen, dass er Polizist ist?
Nein.
Stimmt es, dass ich sogar verurteilt werden kann, wenn ich nur über einen geplanten BtM-Verkauf rede?
Ja. Da nennt man „Luftgeschäfte“. Das ist eine Besonderheit im Strafrecht: Man muss nicht einmal ernsthaft versucht haben, das BtM zu besorgen, es reicht das Gespräch.
Gibt es eine höhere Strafe, wenn im selben Raum BtM und eine Schreckschusspistole oder Waffen liegen, auch wenn ich die Waffen nie bei Geschäften benutzen wollte?
Ja, eine wesentlich höhere. Die Strafe beginnt bei 5 Jahren Freiheitsstrafe. Nur in minder schweren Fällen ist die Mindeststrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Kann ich als Beschuldigter selbst Akteneinsicht beantragen?
Nein. Nach § 147 Abs. 7 StPO können Sie als Beschuldigter nur in einem sehr eingeschränkten Umfang einige Aktenseiten bei der Staatsanwaltschaft persönlich einsehen. Akteneinsicht „kann“ Ihnen auch nur gewährt werden; in der Regel erhalten Sie jedoch nicht einmal teilweise Akteneinsicht.
Einem Rechtsanwalt „muss“ sie hingegen spätestens nach Abschluss der Ermittlungen gestattet werden. Ihr Rechtsanwalt ist daher in einer viel stärkeren Position und kann Ihre Rechte voll ausschöpfen. Akteneinsicht ist für das weitere Vorgehen wesentlich. Ohne Akteneinsicht kann es keine effektive Verteidigung geben; ohne Akteneinsicht sollte man auch keine Aussage machen.
Man kann aus der Akte ersehen, welcher Tatvorwurf im Raume steht und welche Beweismittel gegen Sie sprechen. Akteneinsicht sollte daher frühstmöglich beantragt werden, um Sie effektiv verteidigen zu können. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch gerne zurück und vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin. Danach beantragen wir für Sie Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Bis wann ist eine Freiheitsstrafe „auf Bewährung“ möglich?
Bis zu 1 Jahr ist die Bewährung bei Ersttätern Standard, zwischen 1 Jahr und 2 müssen besondere Umstände in der Tat, der Persönlichkeit oder den weiteren Umständen gegeben sein, z. B. BtM Abhängigkeit.
Kann ich eine Bewährung kriegen, obwohl ich unter laufender Bewährung stehe?
Ja, in Ausnahmesituationen, aber das bedarf einiger Überzeugungskraft.
Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich bei einer Polizeikontrolle sofort kooperiere?
Nicht unbedingt. Im Gegenteil kann „volle“ Kooperation anstatt zu schweigen dazu führen, dass weitere Straftaten aufgedeckt oder Straftatbestände offenbart werden, was zu einer viel höheren Strafe führt. Zum Beispiel hatten wir einen Mandanten, der sofort „kooperierte“ und der Polizei sagte, dass das BtM im Kofferraum aus den Niederlanden stammte. Konsequenz: Einfuhr einer nicht geringen Menge, Mindeststrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe anstelle von einem Jahr wegen des sonst „nur“ beweisbaren Besitzes.
Kriege ich eine mildere Strafe, wenn ich alles auspacke (§ 31 BtMG)?
Nach § 31 BtMG KANN das Gericht die Strafe mildern, muss es aber nicht. Der Polizeibeamte, der das anbietet, hat überhaupt keine Möglichkeit, das zu entscheiden. So eine weit tragende Entscheidung sollte frühestens mit dem Staatsanwalt besprochen werden. Wichtig: § 31 BtMG setzt voraus, dass über die eigene Tat hinaus Angaben gemacht werden und dass die Angaben vor der Eröffnung des Hauptverfahrens (zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluss) gemacht werden.
Muss ich eine Hausdurchsuchung zulassen?
Grundsätzlich ja. Zwar darf nur durchsucht werden, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Der kann aber schriftlich oder mündlich (z. B. am Telefon) ergehen. Wenn ein Richter nicht zu erreichen ist, kann auch „Gefahr im Verzug“ vorliegen, dann ist ein Beschluss nicht mehr notwendig. Ob Gefahr im Verzug vorlag, muss man im Einzelfall überprüfen.
Wichtig: Keinen Widerstand leisten. Das ist strafbar und führt zu einem weiteren Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?
Widersprechen! Der Durchsuchung, der Sicherstellung und Auswertung. Wenn man nicht widerspricht, können spätere Fehler nicht gerügt werden! Außerdem: Sind Zeugen anwesend? Wenn nicht, einen benennen.
Übernimmt die Anwaltskanzlei Dr. Gau auch Pflichtverteidigungen?
Selbstverständlich übernimmt unsere Kanzlei auch Pflichtverteidigungen.
Eine Pflichtverteidigung ist gem. § 140 StPO z.B. möglich, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage geboten erscheint.
Ob die Angelegenheit schwierig im Sinne des Gesetzes ist, zeigt sich oft schon im ersten Gespräch. Nach § 142 Abs. 2 S. 2 StPO muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Verteidiger zu bezeichnen. Der Verteidiger muss nicht unbedingt aus Ihrem Gerichtsbezirk stammen — entscheidend ist das Vertrauensverhältnis. Rechtsanwalt Dr. Gau ist u. a. bereits als Pflichtverteidiger in München„ Düsseldorf, Karlsruhe etc. als Pflichtverteidger beigeordnet worden.
Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, kann oftmals bereits im ersten Gespräch geklärt werden. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Gau telefonisch oder per E‑Mail. Wir rufen Sie auf Wunsch gerne zurück und vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin. Wir werden nach Mandatsannahme den Antrag dann für Sie bei Gericht stellen und begründen.
Was passiert, wenn ich mit einer größeren Menge BtM erwischt werde?
Dann ist fast alles möglich. Beispielsweise ist eine Untersuchungshaft ab einer größeren Menge auch möglich, wenn man Familie und einen Beruf hat. Außerdem ist die Fahrzeug-Beschlagnahme möglich, sogar wenn man das Fahrzeug beruflich benötigt. Allerdings kann man hier die zeitnahe Freigabe fordern.
Darf die Polizei an meiner Arbeitsstelle durchsuchen?
Ja, wenn es nicht nur um geringfügige Vergehen geht. Das wäre unverhältnismäßig.
Bekomme ich mein Geld / Handy / meinen Laptop zurück, das/der bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt wurde?
Das ist grundsätzlich möglich. Wenn das Geld z. B. kurz vorher abgehoben, geliehen oder anderweitig angespart wurde und nicht in der Nähe des BtM liegt, spricht vieles dafür, dass es kein Dealgeld ist. Wenn über die Speichermedien keine Geschäfte abgewickelt wurden, müssen sie zurückgegeben werden. Wenn doch, kann der Staat die Herausgabe verweigern.
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?
Nein. Es gibt keine Pflicht, hinzugehen oder auch nur abzusagen. Allerdings darf diePolizei auch bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Sie befragen. Am besten wird durch einen Anwalt der Termin abgesagt.
Ich habe eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?
Nein. Es gibt keine Pflicht, hinzugehen oder auch nur abzusagen. Allerdings darf die Polizei auch bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Sie befragen.
Ich habe eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei erhalten, muss ich hingehen?
Grundsätzlich ja. Wenn man nicht hingeht, darf die Polizei sogar Zwangsmaßnahmen anwenden. Wenn aber ein Anwalt gegen die Anordnung eine Gerichtsentscheidung beantragt, kann die Polizei die Sache zunächst aussetzen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man aber nicht.
Nur, wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Ansonsten darf man die Entnahme verweigern.
Darf ich eine geringe Menge BtM zu Hause für den Eigenbedarf anbauen?
Nein. Jeglicher Anbau ist nach § 29 BtMG verboten.
Darf ich eine geringe Menge BtM für den Eigenkonsum besitzen?
Nein. Jeglicher Besitz ist nach § 29 BtMG verboten.
Kann die Polizei das Strafverfahren auch einstellen?
Nein, nur der Staatsanwalt oder der Richter können Strafverfahren einstellen.
Stellt die Staatsanwaltschaft bei einer geringen Menge immer ein?
Nein. Nach § 31 a BtMG kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn eine geringe Menge zum Eigenkonsum vorliegt, sie muss es aber nicht. Die Staatsanwaltschaften entscheiden hier komplett unterschiedlich. Schon die Werte für eine geringe Menge Cannabis weichen weit voneinander ab:
Erlaubte Cannabis-Menge pro Bundesland
Bundesländer erlaubte Menge in Gramm
Baden-Württemberg 6
Bayern 6
Berlin 10
Brandenburg 6
Bremen 10
Hamburg 6
Hessen 6
Mecklenburg-Vorpommern 5
Niedersachsen 6
Nordrhein-Westfalen 10
Rheinland-Pfalz 10
Saarland 6
Sachsen 6
Sachsen-Anhalt 6
Schleswig-Holstein 6
Thüringen 6
Manche Staatsanwaltschaften unterscheiden nach der Art des BtM (Gras, Heroin, Speed), manche danach, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Wiederum andere unterscheiden danach, ob das BtM zu Hause lag oder in der Öffentlichkeit konsumiert wurde.
Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich BtM konsumiere?
Ja. § 46 FeV (Anlage 4) bestimmt, dass bei einem regelmäßigen Konsum auch ohne Fahren unter Cannabis der Führerschein entzogen werden kann. Wenn man beim Autofahren kontrolliert wird und unter Cannabiseinfluss fährt, ist einem schon bei nur regelmäßigen Konsum der Führerschein zu entziehen.
Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich BtM konsumiere?
Bei einem Fahrverbot gibt man den Führschein einige Zeit (z. B. 1 Monat) ab und bekommt ihn anschließend wieder. Mit einer Fahrerlaubnisentziehung erlischt das Recht, zu fahren so lange, bis man den Führerschein auf Antrag neu erteilt bekommen hat. Dazu ist es in der Regel notwendig, eine MPU zu machen.
Wann bekomme ich meinen Führerschein zurück, wenn er entzogen wurde?
In der Regel ist eine MPU erforderlich. Das Abstinenzprogramm („M“) dauert zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Möglich sind spontane Urinscreenings bei einem anerkannten Institut oder eine Haaranalyse. Anschließend folgt die psychologische Untersuchung („PU“). Auf die Untersuchung sollte man sich fachmännisch vorbereiten lassen, die Durchfallquote ist sehr hoch. Dann folgt der Antrag an die Straßenverkehrsbehörde mit aktuellem Lichtbild etc.
Muss ich meinen Führerschein komplett neu machen, wenn er entzogen wurde?
Nein, es ist keine neue Führerscheinprüfung notwendig.